Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

2. Vertragsabschluss

3. Preis

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

5. Vertragsrücktritt

6. Widerrufsrecht

7. Mahn- und Inkassospesen

8. Lieferung, Transport

9. Lieferfrist, Annahmeverzug

10. Erfüllungsort

11. Geringfügige Leistungsänderungen

12. Gewährleistung, Garantie, Untersuchungs- und Rügepflicht

13. Schadenersatz

14. Produkthaftung

15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

16. Aufrechnung, Forderungsabtretungen

17. Zurückbehaltung

18. Rechtswahl, Gerichtsstand

19. Adressenänderung und Urheberrecht

20. Salvatorische Klausel

Details zu Garantiebedingungen

1) Dauer und Beginn

2) Allgemeine Voraussetzungen

3) Garantieumfang

4) Einhaltung Hinweise

5) Garantieausschluss / Garantieeinschränkungen

6) Inanspruchnahme der Garantie

7) Sonstiges

PFLEGE UND REINIGUNGSHINWEISE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die AGBs der GUARDI GmbH

Für unsere Geschäftspartner gelten die folgenden Geschäftsbedingungen:

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Die AGB der GUARDI GmbH sind dauerhaft auf guardi.at abrufbar und können jederzeit abgerufen und / oder ausgedruckt werden. Der Hinweis befindet sich ebenfalls auf den Auftragsbestätigungen.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB und bedürfen der Schriftform. Dem Schriftform-Erfordernis unterliegt auch die Änderung dieses Formerfordernis.

2. Vertragsabschluss

Ausgewiesene Preise und Produkte (unabhängig der Darstellungs- und Mitteilungsform) der Firma GUARDI GmbH stellen kein bindendes Angebot dar und sind hinsichtlich sämtlicher Angaben als auch Eigenschaften wie Gewichts- und Maßangaben freibleibend und unverbindlich. Diese stellen stets eine Einladung zur Angebotslegung dar.

Sämtliche Bestellungen und Anfragen Dritter stellen ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar. Die Annahme des Angebots durch die GUARDI GmbH erfolgt entweder durch Versand einer Auftragsbestätigung oder aufgrund des Warenversands (im Sinne der konkludenten Annahme).

Eine Bestätigung des Bestelleingangs gemäß § 10 Abs 2 ECG stellt keine Auftragsbestätigung im Sinne des vorherigen Absatzes dar.

3. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Mehrwertsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Generell behalten wir uns vor, Preis/Rabattänderungen durchzuführen.

Kosten der Montage und Aufstellung sowie etwaige Krankosten sind nicht enthalten und werden auf Kundenwunsch gesondert bekannt gegeben. Lagen uns bei Vertragsschluss noch nicht alle Angaben vor, die wir für die korrekte Abwicklung der Bestellung der Materialien benötigen, hat der Kunde diese Angaben unverzüglich nachzureichen. Haben sich zwischen Vertragsschluss und der Erfüllung der Mitwirkungshandlungen des Kunden die Gesamtkosten erhöht, sind wir berechtigt, eine entsprechende Preiserhöhung zum Ausgleich der Kostensteigerungen vorzunehmen.
Zahlungen sind grundsätzlich in EURO zu leisten, wobei sich die GUARDI GmbH die Akzeptanz von Fremdwährungen einseitig vorbehält. Preisangaben in Fremdwährungen stellen keinen Anspruch auf Zahlung in der entsprechenden Währung dar.

Abweichend davon gilt für unseren Online-Shop nachfolgendes: Die in unserem Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich inklusive der lokalen länderspezifischen Steuersätze und Versandkosten (Festland). Erhöhte Zustellgebühren auf Inseln werden auf Anfrage vorab mitgeteilt und sind durch den Besteller zu tragen. Sofern es aufgrund länderspezifischer Zollvorschriften zur Vorschreibung von Export- oder Importabgaben kommt, sind diese durch den Besteller zu tragen.

Diese Ausführungen mit Bezugnahme auf Bestellungen zu unserem Onlineshop gelten sinngemäß auch vorrangig zu Ausführungen unter Punkt 7.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln oder Schecks besteht nicht. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder – soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt – Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Wir können die Ausführung eines Auftrages von einer Vorauszahlung oder Begleichung noch offenstehender Rechnungen aus früheren Aufträgen abhängig machen. Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich die GUARDI GmbH das Recht vor, die Kreditkarte zu prüfen.

Die Zahlungsfrist beläuft sich, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart, wurde auf 14 Tage nach Erhalt der Ware.

5. Vertragsrücktritt 

Bei Vorliegen von Leistungs- oder Annahmeverzug seitens des Kunden (Pkt. 9) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs/Insolvenz des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir zum einseitigen Rücktritt vom Vertrag bzw. Anpassung des Vertrags zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung berechtigt.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.


Für den Fall des Rücktrittes haben wir die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Bruttorechnungsbetrages und zusätzlich den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens bei entsprechendem Verschulden zu begehren.

6. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung für Waren ohne Sondermaß (z.B.: Mülltonnenbox, Hochbeet, Allroundbox)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

GUARDI GmbH
Liesinger-Flur-Gasse 17
1230 Wien
ÖSTERREICH
Tel: 05 05 890
E-Mail: office@guardi.at

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sollte dies nicht innerhalb der genannten Frist geschehen, dann werden Stornierungskosten in Höhe von 20% der Bestellsumme in Rechnung gestellt! 

Folgen des Widerrufes
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Guardi Zäune, Tore und Balkone sind ein individuelles Maßprogramm nach Kundenspezifikationen. Die Herstellung erfolgt gemäß den Guardi Produktgrundlagen. Es besteht aufgrund des Paragraf 18 Abs. 1 Z. 3 kein Rücktrittsrecht gemäß FAGG.

7. Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von 10 € für die 1. Mahnung, 20€ für die 2. Mahnung, 30€ für die 3. Mahnung zu ersetzen. Die Zahlungsaufforderung dient der Erinnerung an die Bezahlung und ist kostenfrei. Nach erfolgloser dritter Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde zu ersetzen hat.

8. Lieferung, Transport

Unsere Verkaufspreise beinhalten – falls nicht anders angeboten – keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Die GUARDI GmbH ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind und ohne, dass dem Kunden hierfür zusätzliche Lieferkosten berechnet werden. Die GUARDI GmbH behält sich allerdings vor, mehrere bestellte Artikel in einer Lieferung zusammenzufassen. Die von GUARDI GmbH gewählte Spedition haftet für die Lieferung.

9. Lieferfrist, Annahmeverzug

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Die Angaben haben auf Wunsch von GUARDI GmbH per Schriftform zu erfolgen. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen zu überschreiten. Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Lieferungen zum Liefertermin zu übernehmen. Wenn die ordnungsgemäße Lieferung durch vertragsfremde, geschäftsfähige Personen in den Räumlichkeiten des Kunden bestätigt wird, ist diese Bestätigung verbindlich für den Kunden. Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend und die Ware wird nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), wird ein Ersatztermin bekanntgegeben. Die Zustellkosten für die 2. Anfahrt sowie eine anfallende Lagergebühr von 1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag hat der Kunde zu tragen, sofern die Notwendigkeit einer 2. Anfahrt der Kunde verschuldet hat. Wird die Ware auch beim Ersatztermin nicht übernommen, hat die GUARDI GmbH das Recht die Ware bei einem dazu befugten Spediteur auf Gefahr des Kunden unter Anrechnung einer entsprechenden Lagergebühr (zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe) einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber vom Vertrag zurückzutreten und die Ware rückzuführen, wobei in diesem Fall der Kunde für die Kosten der Rückführung aufkommen muss; das Recht der GUARDI GmbH zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der GUARDI GmbH, 1010 Wien, Österreich.

11. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z. B. bei Maßen, Farben, Materialien, etc.). Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor.

12. Gewährleistung, Garantie, Untersuchungs- und Rügepflicht

Produktabbildungen müssen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen. Wir erfüllen Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Im Falle eines Austausches wird das Ersatzteil kostenlos versandt. Bitte beachten Sie, dass es bei Ersatzteilen und Nachbestellungen aufgrund unterschiedlicher Materialchargen zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Der Austausch selbst ist vom Kunden auf eigene Kosten vorzunehmen. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

Für Unternehmergeschäfte gilt folgendes:
Im Sinne der §§ 377 f UGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Die GUARDI GmbH kann auf Wunsch weitere Fotos und Nachweise zur genaueren Bestimmung vom Kunden verlangen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

Für Verbrauchergeschäfte gilt folgendes:
Der Kunde hat bei Anlieferung der Ware anwesend zu sein und etwaige offensichtliche Transportschäden am Übergabeschein zu vermerken. Transportschäden sind innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich (mittels Bilder) an GUARDI bekanntzugeben. Die Dokumentation (Bilder) offensichtlicher Transportschäden hat vor Öffnung der Transportverpackung zu erfolgen.

Etwaige gesondert zugesprochene Garantien bzw. Garantiebedingungen bestehen unabhängig gesetzlicher Vorgaben und sind ausschließlich privatrechtlicher Natur. Eine gesetzliche Analogie hinsichtlich der Auslegung bzw. ein Einfluss auf einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen.

13. Schadenersatz

Mit Ausnahme von Personenschäden sind Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zusatzkosten aufgrund von Verzögerungen oder sonstigen Zusatzaufwänden bei der Montage können nicht geltend gemacht werden (z. B. Ware kann aufgrund eines Lieferschadens nicht aufgebaut werden). Sofern aufgrund von Transportschäden Mangelfolgeschäden eintreten, sind diese ausgeschlossen. Das Vorliegen von Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen zwei Jahre ab Gefahrenübergang.

Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

14. Produkthaftung

Regressforderungen im beidseitig unternehmensbezogenen Geschäft im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder verstößt er gegen sonstige Vertragspflichten, so ist die GUARDI GmbH – nach ihrer Wahl unter Aufrechterhaltung des Vertrages – berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder diese abzuholen.

16. Aufrechnung, Forderungsabtretungen

Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

17. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

18. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

19. Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

Etwaige Zusatzkosten aufgrund falscher Adressdaten gehen zu Lasten des Bestellers.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Details zu Garantiebedingungen

Die GUARDI GmbH (kurz GUARDI) räumt dem Käufer – ergänzend zur gesetzlichen Gewährleistung – einen Anspruch nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen für Bestellungen von Zäunen, Toren und Balkonen aus Aluminium aus Stahl ein:

1) Dauer und Beginn

Die Garantie wird für die Dauer von 20 Jahren gewährt und beginnt ab dem Lieferdatum. Garantieleistungen und Ersatzlieferungen verlängern weder die Garantie, noch wird eine neue Garantie in Gang gesetzt.

2) Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzung der Garantie ist der Kauf direkt bei GUARDI oder einem autorisierten Vertriebspartner in einem EU–Land und die Aufstellung der Ware in dem Land der Bestellung sowie die Vorlage der Rechnung sowie die vollständige Bezahlung des Entgelts und sämtlicher Nebenkosten durch den Kunden und die unverzügliche Geltendmachung des Garantiefalls. Die Garantie gilt nur bei Aufbau des Produkts gemäß beiliegender Anleitung und bei zweckentsprechender Verwendung.

3) Garantieumfang

Die Garantie wird für beschichtete Aluminiumprofile gewährt, und zwar für Abblättern von Farbe / Lack. Darüber hinaus wird keine Garantie gewährt. Im Eintritt des Garantiefalles (Abblättern von Farbe / Lack) übernimmt GUARDI die kostenlose Reparatur bzw. den Austausch. Der Kunde hat die mit dem Austausch verbundenen Kosten für Arbeitszeit und Transport zu tragen.

4) Einhaltung Hinweise

Die Pflegehinweise sind einzuhalten, widrigenfalls die Garantie nicht besteht. GUARDI ist berechtigt, die ausgewechselten Teile ins Eigentum zu übernehmen, andernfalls sind sie vom Kunden auf eigene Kosten zu entsorgen. Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.

5) Garantieausschluss / Garantieeinschränkungen

Keine Garantie besteht in folgenden Fällen (Garantieausschluss):

  • Fremdeinwirkung und außerordentliche Naturereignisse (z.B. Hagel)
  • Fehler in der Aufstellung und/oder im Fundament, fehlende Verankerung, ungeeigneter Ort der Aufstellung oder mangelnder Wasserablauf
  • für Teile aus Gummi oder Kunststoff (wie z.B. Sichtschutzfolien)
  • für die Demontierung und Wiederaufbau
  • Lackschäden oder Kratzer
  • Schäden / Mängel im Zusammenhang mit
    • der Nichtdurchführung von Wartung (insbesondere Ölen/Fetten beweglicher Teile wie zB Scharniere, Schlösser, usw) und Außerachtlassen der Pflegeanleitung
    • Wassereintritt
    • erhöhter Luftfeuchtigkeit oder der Kontakt des Produktes mit übermäßig beanspruchenden Stoffen wie zB Salz, Sand, ungeeignete Reinigungsmittel, Düngemittel, Farben, Lacke, Baustoffe, sonstige chemische Stoffe etc, führen zu Materialschäden und schließen jegliche Garantieanspräche aus. Aus diesem Grund sind die Produkte auch nicht geeignet, in der Nähe salzhaltiger Gewässer (Meer, Salzseen, Salzwasserpools) aufgestellt zu werden und begründet auch dies einen Garantieausschluss.
  • allgemeine Verschleißerscheinungen, insbesondere an beweglichen Teilen (z.B. Scharniere, Schloss, usw)
  • für Änderungen der Farbe besteht keine Garantie, da sich jegliche Farbe durch Außeneinwirkung (Licht, Luft, Sonne, …) im Lauf der Zeit verändert.

6) Inanspruchnahme der Garantie

Im Garantiefall wenden Sie sich unverzüglich nach Kenntnis des Mangels an reklamation@guardi.at. Für eine rasche Abwicklung stellen Sie bitte folgende Informationen zur Verfügung:

  • Name, Adresse, Telefonnummer & E-Mail, Standort des Guardi-Produkts
  • kurze Beschreibung des Garantiefalls
  • Kopie der Rechnung
  • Fotografie

7) Sonstiges

Erfüllungsort für alle sich aus der Garantieverpflichtung ergebenden Verbindlichkeiten ist A-1010 Wien. Weitere Rechte kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte. Im Übrigen gelten für die Garantieleistung die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten entsprechend. Datenschutzrechtliche Informationen finden Sie auf www.guardi.at.

PFLEGE UND REINIGUNGSHINWEISE

Pulverbeschichtung veredelt und schützt die Oberflächen von Aluminiumprofilen. Dieser Schutz kann durch Konservierung und Reinigung verstärkt und auf lange Sicht erhalten werden. Hier erfahren Sie nun Pflegetipps, die Ihr GUARDI-Produkt möglichst lange wie neu erscheinen lassen.


Bei leichtem Verschmutzungsgrad (Straßenschmutz, Blütenstaub, etc.) verwenden Sie nur sauberes Wasser mit sanften, neutralen, von Scheuermitteln freie Putzmittel. Es sollen Neutralreiniger eingesetzt werden, welche einen pH-Wert zwischen 5 und 8 aufweisen. So entfernen Sie auch Öl- und Fettschmutz sowie leichte Ablagerungen von Pigmentschmutz. Die Oberflächentemperatur sollte während der Reinigung max. 25° C betragen.
Achtung: Keinesfalls bei direkter Sonneneinstrahlung pflegen. Unmittelbar nach jedem Reinigungsvorgang ist mit reinem, kaltem Wasser nachzuspülen.


Bei stärkerem Verschmutzungsgrad – beispielsweise durch Ruß – werden Neutralreiniger in Verbindung mit Abrasivstoffe eingesetzt. Abrasivstoffe sind unlösliche Partikel, die in verschiedenen Reinigern und Poliermittel enthalten sind. Diese abrasiven Partikel können
aus Marmormehl, Quarz, Kreide, Magnesium oder Bimsmehl bestehen. Durch eine Konservierung kann Schmutz keine feste Verbindung mit der beschichteten Oberfläche eingehen und liegt nur leicht haftend auf. Die Beseitigung dieser Verschmutzung ist einfach und kostengünstig und sollte regelmäßig erfolgen, um die Langlebigkeit Ihres GUARDI-Produkts zu gewährleisten.


Besondere Vorsicht ist bei Verwendung von Sonnenschutzmitteln (Sonnenmilch, Sonnencremes, etc.) geboten. Wie bereits in Testberichten publiziert wurde, entsteht eine schädliche Wirkung von Sonnencreme in Verbindung mit Autolacken. Dies kann auch für beschichtete Aluminiumzäune angewandt werden. Wer sich eingecremt hat, sollte – besonders bei intensiver Sonneneinstrahlung – darauf achten, mit den Händen keinen Fettfilm auf den beschichteten Oberflächen zu hinterlassen. Sind die Flecken erst als milchige Spuren sichtbar, sind sie nur schwer oder kaum wieder wegzubekommen. Denn sind Teile der Creme in die Beschichtung eingebrannt, hilft oft nur noch eine kostspielige professionelle Aufbereitung oder ein Austausch.
Somit empfiehlt sich, zweimal pro Jahr eine Grundreinigung mit Wasser unter Zusatz eines pH-neutralen Waschmittels vorzunehmen. Verwenden Sie niemals Scheuermittel, bzw. grobe Schwämme sowie lösungsmittelhaltige Reiniger.

Unser GUARDI Team empfiehlt folgende Reinigungsprodukte:

Schwach alkalische, wässrige Reinigungsmittel sind für die Reinigungszwecke geeignet, wenn die Verarbeitungsvorschriften eingehalten werden.

Diese Empfehlungen entsprechen dem heutigen allgemeinen Erfahrungsstand und führen zu keiner Rechtsverbindlichkeit. Zu Ihrem Schutz und in Spezialfällen sollte ein Vorversuch gemacht werden.

Neutrale wässrige Reinigungsmittel und neutrale synthetische Reinigungs- oder Netzmittel sind zur Entfernung von losem haftendem Schmutz auf beschichteten Flächen geeignet. Wir empfehlen unseren GUARDI-Reiniger.

Zur Entfernung von Bauverschmutzung (Zementmilch und Kalkspritzer) dürfen schwach saure, wässrige Mittel verwendet werden; z.B. Speiseessig 1:1 mit Wasser verdünnt, wenn hartnäckige Flecken, unverdünnt.

Stark fettige Beläge können mit organischen Lösungsmitteln, wie beispielsweise Äthylalkohol entfernt werden, wobei die Einwirkzeit möglichst kurz sein soll. Reiben kann zum Mattwerden der Beschichtung führen.

Information gem. § 19 Abs 3 AStG

Alternative Streitbeilegung Gesetz – Online Geschäfte

We are not obliged nor willing to participate in dispute settlement proceedings before a consumer arbitration board.